sicherheit:notzeichen
Notzeichen auf Wasserstraßen
Notzeichen können Leben retten. Wer Notzeichen wahrnimmt,ist zur Hilfeleistung gesetzlich verpflichtet.
Für Wasserstraßen gibt es eine ganze Reihe gesetzlich geregelter Notzeichen. Dabei können optische und akustische Signale kombiniert werden. Diese Notzeichen können natürlich auch auf anderen Gewässern verwendet werden:
Für Ruderboote eignen sich besonders
optische Signale:
- langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme.
- Schwenken einer Flagge/Licht im Kreis
- ein Lichtzeichen aus Morsezeichen auszusenden, das Seenot (SOS) signalisiert: drei kurz-drei lang - drei kurz etc.
Ein Fahrzeug/Floß kann auch mit folgenden Zeichen auf sein Notsituation aufmerksam machen:
- eine Fahne über oder unter einem Ball
- Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen in kurzen Abständen
- ein Flammensignal durch Abbrennen von Teer, Öl oder ähnlichem;rote Fallschirm-Leuchtraketen oder rote Handfackeln
akustische Signale:
- Läuten mit einer Glocke
- wiederholte langanhaltende Töne
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